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27.05.2009 Ende der Einspruchsfrist
 
Stellungnahme BI A10 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Bürgerinitiative A10- Ausbau   
Tuesday, 19. May 2009
Bürgerinitiative A10- Ausbau
Der Vorsitzende

19.05.2009

Landesamt für Bauen und Verkehr,
Dezernat 11 Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Einwendungen wegen Verfahrens- und Planungsmängeln bei der Planfeststellung
A 10 Ausbau Mühlenbecker Land, Az 1138-AHB-603.08

Sehr geehrte Damen und Herren,


die Bürgerinitiative „A 10- Ausbau“ wurde anlässlich der 1. Runde des Planfeststellungsverfahrens für den sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 10 im Jahre 2006 gegründet und vertritt weiterhin die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mühlenbecker Land. Aus diesem Grund fühlen wir uns verpflichtet, uns auch in dieser 2. Runde des Planfeststellungsverfahrens mit einer Stellungnahme kritisch und sachlich zu äußern.
1. Allgemeine Stellungnahme

1.1 Die vorgelegten Planungsunterlagen weisen eine Reihe schwerwiegender Verfahrens- und Planungsmängel auf, die es den Betroffenen unmöglich machen, ihre individuelle Betroffenheit und die daraus resultierenden Konsequenzen zu erkennen.

1.2 Durch unzureichend vorgesehene aktive Lärmschutzmaßnahmen werden die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten. Dadurch würde die Lebensqualität sehr vieler Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde weiterhin erheblich beeinträchtigt und ihre Gesundheit gefährdet sowie Natur und Landschaft im Naturpark Barnim wesentlich geschädigt.

1.3 Durch nicht begründete Eingriffe in die aus der DDR-Zeit stammende Bausubstanz der A 10 (Brücke Zehnrutenweg und Autobahnbrücke BW 83) würden wichtige Verbindungswege innerhalb der Gemeinde zerstört bzw.  funktionell erheblich beeinträchtigt und damit die langfristige Entwicklung der Gemeinde weitgehend behindert. Ebenso würde die Naherholung für Touristen aus unserer Hauptstadt Berlin sowie Radfahrer und Fußgänger aus dem Umland erheblich behindert bzw. unmöglich gemacht und damit die für die Gemeinde essentielle Tourismusentwicklung blockiert.


2. Konkrete Einwendungen

2.1 Durch die nicht ausreichenden Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes würden ca. 100 (einhundert) Anliegergrundstücke in Summt, Feldheim und Buchhorst tags und/oder nachts weiterhin einer unzumutbaren Lärmbelastung ausgesetzt, welche oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Hierdurch würde vorsätzlich ihre Gesundheit gefährdet und der Wert ihrer Grundstücke nicht unerheblich gemindert. Ein Variantenvergleich für die aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird nicht vorgenommen. Das betrifft sowohl die alternative Verwendung von offenporigem Asphalt wie den Einsatz moderner Lärmschutzwände.
Es wird keine Begründung gegeben, warum der Lärmschutzwall auf der Nordseite der Autobahn nicht bis zu der Brücke Zehnrutenweg herangeführt wird, um auf diese Weisedas Entstehen eines Schalltrichters auszuschließen.

2.2 Durch den ersatzlosen Abriss des Überführungsbauwerkes „Zehnrutenweg“ würden die Fußgänger- und Fahrradbewegungen zwischen den Ortsteilen der Gemeinde ebenso wie die touristischen Wanderwege für die zahlreichen Berliner Touristen in den Naturpark Barnim blockiert. Der vorgesehene Wegfall dieser „Lebensader“ der Gemeinde würde den gesamten Verkehr für die Land- und Forstwirtschaft, d. h. alle Kraftfahrzeuge incl. Lkw, Traktoren, Feuerwehr und Rettungsdienste, Radfahrer und Fußgänger incl. Schulkinder, aber auch behinderte Menschen durch das „Nadelöhr“ der Autobahnbrücke über die L 21 (BW 83) zwingen und damit dort vorsätzlich einen Unfallschwerpunkt schaffen. Nicht berücksichtigt wurde ausserdem, dass ein Wildwechsel nie wieder möglich sein wird.Gleichfalls bemängelt wird, dass für den ersatzlosen Abriss der Brücke keine Begründung gegeben wird. Dieser Sachverhalt wiegt doppelt schwer, weil dieses Problem bereits bei der 1. Runde des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 2006 Gegenstand zahlreicher Einwendungen war.

2.3 Durch die Verminderung der lichten Weite (um 2,56 m) der Autobahnbrücke (BW 83), welche die Landestraße L 21 überquert,  bei gleichzeitiger wesentlicher Verbreiterung der A10, würde ein tunnelartiges „Nadelöhr“ geschaffen. In diesem Tunnel könnte der kombinierte Rad-und Fußweg nicht einmal durch Schutzplanken vom Kfz-Verkehr getrennt werden, sondern nur durch einen Hochbord, da es sich um einen innerörtlichen Verkehr handelt (siehe RASt 06). Diese Situation würde für den gesamten Verkehr vorsätzlich ein hohes Unfallrisiko schaffen.
Naturgemäß würden dadurch besonders die Schulkinder betroffen, welche zwingend ihren Schulweg mit Fahrrad oder zu Fuß durch diese dann tunnelartige Brücke nehmen müssten. Mit ähnlich hohem Risiko könnten auch nur noch die zahlreichen älteren Bürger aus den Ortsteilen Summt und Zühlsdorf ihre Einkäufe mit Fahrrad oder zu Fuß in Mühlenbeck tätigen.
Auch für diesen willkürlichen Eingriff wird keine Begründung gegeben, geschweige denn, auf die daraus resultierenden schwerwiegenden Konsequenzen hingewiesen. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Irrtum bei der Ortsbesichtigung vor Planungsbeginn handelt. Ähnliches könnte für den Punkt 2.2 vermutet werden.

2.4 Weder aus dem Erläuterungsbericht noch aus dem zugehörigen Lageplan geht hervor, wohin das anfallende Oberflächenwasser aus dem Bereich Liebenwalder Straße einschließlich der vorgesehenen neuen Linksabbiegespuren und den Autobahnanschlüssen geleitet werden soll. Möglich ist demnach nur eine Einleitung des Wassers in den vorhandenen Graben südlich des Autobahndammes, der parallel zur Autobahn in östlicher Richtung verläuft und über einen Durchlass auf die Nordseite des Autobahndammes in das Einzugsgebiet des Summter Sees mündet. Damit wird grob fahrlässig in die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes eingegriffen.


3. Konkrete Forderungen

3. 1 eine Verbesserung des aktiven Lärmschutzes mit dem Ziel die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Entsprechend  diesem Ziel ist im Bereich der vorgesehenen Lärmschutzwände zusätzlich eine offenporige Asphaltdecke vorzusehen.
Weiterhin wird gefordert, dass der nördliche Lärmschutzwall bis an die Brücke Zehnrutenweg herangeführt wird, um einen Schalltrichter auszuschließen.

3.2 Erhalt der Brücke Zehnrutenweg als wesentliche Voraussetzung für den Gemeindezusammenhalt und die perspektivische Entwicklung einschließlich des für die Gemeinde wirtschaftlich essentiellen Tourismus.

3. 3 Ersatzneubau der Autobahnbrücke (BW 83) über die L 21 mit einer lichten Weite von mindestens 15,75 m; d. h. Verbreiterung um mindestens 0,94 m, damit Rad- und Fußweg gemäß „RASt 06“ auf der Ostseite separiert werden können und auf der Westseite ein Gehweg von mindestens 2,50 m eingerichtet werden kann. Damit werden die nicht zu verantwortende hohe Unfallgefahr und die aus einem „Nadelöhr-BW 83“ zwingend folgenden Konsequenzen in Katastrophensituationen vermieden.

3.4  Errichtung eines Absetzbeckens mit Schlammfang vor Einleitung des Straßenwassers aus dem Bereich Liebenwalder Straße (incl. Linksabbiegerspuren und Autobahnanschlüsse) in das vorhandene Grabensystem.

4. Zusammenfassend fordern wir,

dass die unter Punkt 2 genannten schwerwiegenden Mängel beseitigt werden und den unter Punkt 3 genannten Forderungen entsprochen wird und dass die sich daraus ergebenden Ergänzungen so rechtzeitig in die Planungsunterlagen eingearbeitet werden, dass keine Verzögerungen im vorgesehenen Bauablauf eintreten.

Höchstfürsorglich weisen wir darauf hin, dass wir anderenfalls, im Interesse der Betroffenen, den Klageweg wählen müssten.

Die Schuld für eventuelle Bauverzögerungen läge dann beim Verursacher der Verfahrens- und Planungsmängel.



Mit freundlichen Grüßen


André Heim                        
Vorsitz BI A10 Ausbau
Seering 43, 16567 Mühlenbecker Land/ OT Summt                
Geschäftsführer, Heinz Hammer GmbH,
Autorisierter Mercedes-Benz Service und Vermittlung


Anlage:     Liste des Sprecherkreises der BI A10-Ausbau


Verteiler:    Bauamt der Gemeinde Mühlenbecker Land
        Karsten Sommer, Rechtsanwalt
        Dr. Christian Maschke, Lärmschutzexperte
        Märkische Allgemeine Zeitung, Oranienburger Anzeiger

Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 19. May 2009 )