Menu Content/Inhalt
Home arrow Aktuelles arrow Beispiel Einspüche arrow Beispiel-Einwendung Mühlenbeck

Newsflash

27.05.2009 Ende der Einspruchsfrist
 
Beispiel-Einwendung Mühlenbeck PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Peter   
Tuesday, 19. May 2009
Anonymisierte individuelle persönliche Einwendung
eines Betroffenen aus Summt
 
Dies soll nur ein Beispiel sein und sollte nach Möglichkeit entspechend abgeändert werden.

Der Posteingang für solche und ähnliche Einwendungen bei der Anhörungsbehörde ist der 27. 5. 2009.

Der Brief sollte also spätestens am  25. 5. 2009 abgeschickt sein.

Unterschriebener Durchschlag an das Bauamt der Gemeinde Mühlenbecker Land
 
 
Karl Mustermann

Straße, Hausnummer
PLZ, Ort

Beruf: !!    
Datum

 


An das Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 11 Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten



Einwendungen wegen Verfahrens- und Planungsmängeln bei der Planfeststellung
A 10 Ausbau Mühlenbecker Land, Az 1138-AHB-603.08
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

 mit großer Betroffenheit musste ich bei der Durchsicht der ausliegenden Planungsunterlagen feststellen, dass durch die vorgesehene Art des sechsspurigen Autobahnausbaus in mein Grundrecht auf Gesundheit und in mein Grundrecht auf Eigentum eingegriffen wird. Dieser Eingriff erfolgt dadurch, dass durch ungenügenden aktiven Lärmschutz die gesetzlichen Grenzwerte für Lärmbelastung nicht eingehalten werden.

Meine Gesundheit wird durch den Lärmstress als Folge der nicht eingehaltenen gesetzlichen Grenzwerte vorsätzlich beeinträchtigt. Die Beziehungen zwischen Lärmstress und verschiedenen Erkrankungen sind medizinisch eindeutig belegt. Hierzu ist zu bemerken, dass ich seit einigen Jahren an folgenden Krankheiten leide ……….., welche durch den Lärmstress verschlimmert bzw. wieder ausgelöst werden können.

Auch in mein Recht auf Eigentum wird durch die nicht eingehaltenen gesetzlichen Grenzwerte eingegriffen. Da mein gesamtes Grundstück dem Lärmstress ausgesetzt ist, sinkt dessen Verkaufswert. Dieser Eingriff in mein Eigentum ist für mich besonders bedeutsam. Viele Jahre habe ich für dieses Grundstück gearbeitet und gespart, um es als Altersvorsorge später verfügbar zu haben, weil ich nach Grundstücksverkauf mit dem dadurch erlösten Geld Möglichkeiten altersgerechten Wohnens finanziell in Anspruch nehmen will.

Zu den Planunterlagen ist kritisch zu bemerken, dass keinerlei Begründungen gegeben werden, warum die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten worden sind. Ebenso erfolgte kein Vergleich verschiedener aktiver Lärmschutzvarianten. Hierin sehe ich einen groben Verstoß gegen die Pflicht zur ausreichenden Information der Bürger.


Zusätzlich zu meinen Einwendungen wegen des ungenügenden aktiven Lärmschutzes mache ich Einwendungen geltend gegen die Einschränkungen in meiner persönlichen Mobilität durch den ersatzlosen Abriss der Brücke Zehnrutenweg und die Funktionseinschränkungen (Verringerung der lichten Weite um 2. 65m) bei der Autobahnbrücke, welche die Landesstraße L 21 überquert.
Hierdurch wäre es mir nur noch  möglich, über das tunnelartige „Nadelöhr“ unter der Autobahnbrücke (BW 83)  zu Einkäufen bzw. zum Arzt in den Dorfkern von Mühlenbeck zu gelangen. Da ich zunehmend nicht mehr auf das Kfz zurückgreifen kann und solche und ähnliche Besorgungen zu Fuß oder mit Fahrrad erledigen muss, wäre dies dann nur noch mit erheblicher persönlicher Gefährdung möglich. Hierdurch wird wesentlich in meine Lebensqualität eingegriffen.

Auf Grund der von mir genannten schwerwiegenden Mängel, die mich persönlich erheblich betreffen, fordere ich:
1. eine deutliche Verbesserung des aktiven Lärmschutzes mit dem Ziel die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten durch Verwendung einer offenporigen Asphaltdecke zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Schallschutzwänden.
Zusätzlich fordere ich, dass die nördlichen Schallschutzwände bis an die Brücke Zehnrutenweg heranzuführen, um einen Schalltrichter in meine Wohnrichtung zu vermeiden.
2. den Erhalt der Brücke Zehnrutenweg, da ich über diese ungefährdet und weitab vom Autoverkehr zu Fuß in den Ortskern von Mühlenbeck gelangen kann sowie Wiedererrichtung der Autobahnbrücke (BW 83) über die Landestraße L 21 mit einer lichten Weite, die ausreichend ist, um den Fahrrad- und Gehweg zu separieren, damit unsere Familienmitglieder, einschließlich der Enkelkinder, ohne größere Gefährdung mit dem Fahrrad nach Mühlenbeck gelangen können.

Insgesamt fordere ich, dass diese Mängel schnellstmöglich beseitigt werden und weise zugleich darauf hin, dass ich ggf. den Klageweg beschreiten werde.
 
 
 
Unterschrift


Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 19. May 2009 )
 
< zurück